Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der R² Filmproduktion GmbH
R² Filmproduktion GmbH
Bruchweg 98
41564 Kaarst
Deutschland
Geschäftsführung: Christian Weinert, Sabrina Weinert
Handelsregister: Amtsgericht Neuss, HRB 22583
USt-IdNr.: DE355380333
Telefon: 02131 7380800
E-Mail: info@rquadrat-film.de · Web: rquadrat-film.de
Stand: 2. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der R² Filmproduktion GmbH, Bruchweg 98, 41564 Kaarst (nachfolgend „R²" oder „Auftragnehmer") und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Leistungen aus den Bereichen Filmproduktion und Videocontent, Social-Media-Betreuung und -Strategie, Beratung sowie Workshops und Vorträge (Speaking).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, R² stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierfür eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von R² sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Die Erteilung eines Auftrags bzw. eine Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Vertragsangebot dar, an das der Kunde für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang bei R² gebunden ist.
(3) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von R² (auch per E-Mail) oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. R² ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und können mit einer Anpassung der Vergütung verbunden sein.
(5) Im Rahmen von Angeboten, Pitches oder Ausschreibungen von R² entwickelte Konzepte, Ideen, Storylines, Moodboards und sonstige kreative Vorleistungen bleiben unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrags geistiges Eigentum von R². Eine Nutzung, Umsetzung oder Weitergabe dieser Konzepte durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von R² untersagt, auch wenn kein Auftrag erteilt wird. Kommt kein Vertrag zustande, sind auf Verlangen von R² sämtliche überlassenen Konzeptunterlagen zurückzugeben oder zu löschen.
(6) Diese AGB sowie das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht in Textform bestätigt wurden.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. R² erbringt insbesondere folgende Leistungsarten:
a) Filmproduktion und Videocontent
Konzeption, Vorproduktion, Dreh, Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign) sowie Lieferung von Bewegtbildinhalten für die vereinbarten Verwendungszwecke.
b) Social-Media-Betreuung und -Strategie
Entwicklung und Umsetzung von Content-Strategien, Erstellung und/oder Planung von Social-Media-Inhalten, laufende Betreuung von Kanälen im vereinbarten Umfang.
c) Beratung und Strategieentwicklung
Konzeptionelle und strategische Beratungsleistungen, etwa zu Markenauftritt, Content-Formaten oder Kommunikationsstrategie, auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
d) Workshops und Vorträge (Speaking)
Durchführung von Workshops, Schulungen oder Vorträgen zu vereinbarten Themen, in Präsenz oder digital, gemäß gesondert vereinbartem Umfang, Ort und Zeitpunkt.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei Einzelprojekten um Werkverträge und bei laufenden Betreuungsleistungen (z. B. monatliche Social-Media-Betreuung) um Dienstverträge mit Dauerschuldcharakter.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt R² alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Marken- und Bildrechte, Zugänge (z. B. zu Social-Media-Konten) sowie erforderliche Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. R² ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Musik, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt R² von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von R² ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die R² nicht zu vertreten hat (z. B. Erkrankung von Schlüsselpersonal, Wetter bei Außendrehs, technische Ausfälle Dritter), verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei umfangreicheren Projekten ist R² berechtigt, eine Anzahlung (in der Regel 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung) zu verlangen. Die restliche Vergütung wird mit Lieferung bzw. Abnahme des fertigen Materials fällig.
(4) Reisekosten, Technikmiete, Model-, Sprecher- oder Musiklizenzen und vergleichbare Fremdkosten werden, soweit nicht im Angebot bereits enthalten, gesondert nach Aufwand berechnet.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist R² berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehene Pauschale zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Werke (insbesondere Filmmaterial, Rohmaterial, Schnittfassungen, Fotografien, Grafiken, Konzepte und Texte) sind urheberrechtlich geschützt. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte hieran bei R².
(2) Erst mit vollständigem Zahlungseingang räumt R² dem Kunden die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an dem finalen, freigegebenen Material ein. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, wird dem Kunden ein einfaches, inhaltlich auf den vereinbarten Verwendungszweck (z. B. Social-Media-Kanäle, Website, interne Kommunikation) beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
Hinweis: Erfolgt vor vollständiger Zahlung dennoch eine Veröffentlichung oder Nutzung des Materials durch den Kunden (z. B. weil ein Termin bereits verstrichen ist), berührt dies die Fälligkeit der Restzahlung nicht und begründet keinen vorzeitigen Rechteübergang über die tatsächlich genutzten Inhalte hinaus.
(3) Rohmaterial, ungeschnittenes Filmmaterial sowie Zwischenversionen: Sämtliche Rechte hieran verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei R². Das Rohmaterial wird nicht an den Kunden herausgegeben.
(4) Eine Bearbeitung, Kürzung, Umgestaltung oder Weitergabe des gelieferten Materials an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von R² zulässig, soweit dies über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgeht.
(5) Eine Nennung von R² als Produktion (Credit) kann, soweit branchenüblich, gesondert vereinbart werden.
§ 8 Freigabe- und Änderungsverfahren
(1) Vor Fertigstellung des finalen Materials erhält der Kunde einen Entwurf bzw. Rohschnitt zur Freigabe. Der Umfang inkludierter Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot; darüberhinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
(2) Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der im Angebot genannten bzw., mangels Angabe, innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung des Entwurfs, gilt dieser als freigegeben, sofern R² in der Übersendung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen diese nur zum Zweck der Vertragsdurchführung.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen deutschen Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von R² unter rquadrat-film.de.
(3) Soweit R² im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere bei der Social-Media-Betreuung) im Auftrag des Kunden Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter erhält, für deren Verarbeitung der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich ist (z. B. Kommentare, Nachrichten oder Daten von Endkund:innen des Kunden), schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Bis zum Abschluss eines solchen AVV ist R² nicht verpflichtet, entsprechende Tätigkeiten aufzunehmen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er für die Weitergabe personenbezogener Daten an R² über eine wirksame Rechtsgrundlage verfügt.
§ 10 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln der erbrachten Leistung hat R² zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme bzw. Lieferung, soweit gesetzlich zulässig; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen von Mängeln, der Übernahme einer Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 11 Haftung
(1) R² haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von R² auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von R² für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Verlust durch regelmäßige, dem Datenumfang angemessene Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wäre.
§ 12 Kündigung, Rücktritt und Stornierung
(1) Verträge über laufende Betreuungsleistungen (z. B. Social-Media-Betreuung) werden für eine feste Laufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn geschlossen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine Fortsetzung der Zusammenarbeit erfordert den Abschluss eines neuen Vertrags. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen; das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Werden bereits vereinbarte Drehtermine vom Kunden storniert, fällt folgendes Ausfallhonorar an, sofern R² den freigehaltenen Termin nicht anderweitig nutzen kann: bei Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Termin entfällt eine Gebühr; bei Stornierung zwischen 14 und 2 Tagen vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig; bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass R² kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Schaden zu ersetzen.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher mit R² einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, steht ihm das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (R² Filmproduktion GmbH, Bruchweg 98, 41564 Kaarst, Telefon: 02131 7380800, E-Mail: info@rquadrat-film.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn R² die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch R² verliert.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge zwischen R² und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist R² nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 14 Referenznutzung
R² ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Werke bzw. Auszüge daraus zu eigenen Marketing- und Referenzzwecken zu nutzen (z. B. Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle, Bewerbung um weitere Aufträge), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht oder vertrauliche bzw. noch nicht veröffentlichte Inhalte des Kunden betroffen sind.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von R².
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An R² Filmproduktion GmbH, Bruchweg 98, 41564 Kaarst, E-Mail: info@rquadrat-film.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am () / erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.